Lao Visa-Bearbeitungsgebühren und -zeiten

Laos Sonnenaufgang

Dieser Leitfaden bietet eine klare und genaue Erklärung der Gebühren und Bearbeitungszeiten für das Lao eVisum. Das Ziel ist es, vollständige Transparenz zu gewährleisten, damit Antragsteller die Kostenstruktur, Zahlungsanforderungen und erwarteten Zeitrahmen verstehen, bevor sie mit dem Antrag beginnen. Reisende, die einen Besuch planen, können das Laos eVisum online beantragen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten, ohne eine Botschaft oder ein Konsulat besuchen zu müssen. Nach der Genehmigung muss das eVisum bei der Ankunft vorgelegt werden.

Bearbeitungszeit-Optionen

Antragsteller können eine Bearbeitungsgeschwindigkeit entsprechend ihren Reiseanforderungen wählen. Die Bearbeitungszeit bezieht sich auf die Prüfungsperiode und umgeht nicht die standardmäßigen Sicherheits- oder Berechtigungsprüfungen.

Bearbeitungstyp

Geschätzte Genehmigungszeit

Zusätzliche Gebühr

Anwendungsprofil

Normale Bearbeitung

5 - 7 Working Days

Keine

Geeignet für geplante Reisen

Schnellbearbeitung

3 - 5 Working Days

$59

Geeignet für kurzfristige Reisen

Super-Schnellbearbeitung

1 - 3 Hours

$99

Geeignet für dringende Reiseanforderungen

Bearbeitungszeiten können sich während nationaler Feiertage oder erhöhtem saisonalen Aufkommen verlängern. Eine frühzeitige Antragstellung wird dringend empfohlen.

Gebührenstruktur

Die Gesamtkosten des Lao eVisums bestehen aus zwei Gebühren:

  1. Regierungsgebühr

    Wird direkt vom laotischen Einwanderungssystem für die Prüfung und Ausstellung des Visums erhoben.

  2. Servicegebühr

    Deckt Antragsunterstützung, Dokumentenverifikation, Identifikation von Fehlern vor der Einreichung und Unterstützung während der gesamten Bearbeitungszeit ab.

Gesamtbetrag = Regierungsgebühr + Servicegebühr + Schnellbearbeitungsgebühr (nur bei Auswahl)

Der vor der Zahlung angezeigte Betrag ist der endgültige fällige Betrag. Es fallen keine zusätzlichen Kosten zu einem späteren Zeitpunkt an.

Hinweis: Gebühren können je nach Nationalität aufgrund bilateraler Vereinbarungen und administrativer Bedingungen variieren.

Antragsverfahren Übersicht (Video-Leitfaden)

Dieses kurze Video erklärt den Laos eVisum-Prozess auf einfache Weise. Es umreißt die erforderlichen Dokumente, die Reihenfolge der Antragsschritte und häufige Fehler, die vermieden werden sollten. Das Anschauen vor Beginn Ihres Antrags hilft dabei, Genauigkeit zu gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit von Bearbeitungsverzögerungen zu reduzieren.

Zahlungsanforderungen

Die Zahlung wird online in der letzten Einreichungsphase abgeschlossen.

  • Akzeptierte Methoden: Wichtige internationale Kredit- und Debitkarten sowie ausgewählte sichere digitale Zahlungsoptionen
  • Währung: Gebühren werden normalerweise in USD angezeigt. Banken können lokale Währungsumrechnungskurse und internationale Transaktionsgebühren anwenden.
  • Bestätigung: Eine Zahlungsquittung wird per E-Mail ausgestellt, sobald die Transaktion verarbeitet wurde.

Zahlungsfehler resultieren oft aus:

  • Karten, die nicht für internationale Nutzung aktiviert sind
  • Inkorrekten Rechnungsadressfeldern
  • 3-D Secure-Authentifizierungsproblemen

Bestätigen Sie die Karteneinstellungen vor der Einreichung.

Rückerstattungsbedingungen

  • Die Regierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, da sie an die staatliche Visabehörde für die Antragsprüfung überwiesen wird.
  • Die Servicegebühr wird nicht erstattungsfähig, sobald die Antragsverifikation beginnt, da Prüfung und Dokumentenbearbeitung sofort beginnen.
  • Schnell- und Super-Schnell-Upgrade-Gebühren sind nicht erstattungsfähig, nachdem die Priorisierung aktiviert wurde.

Diese Bedingungen gelten in allen Fällen, einschließlich Antragsrückzug oder Ablehnung.

Antragsverfahren

  1. Füllen Sie das Laos eVisum-Formular mit Informationen aus, die genau dem Reisepass entsprechen.
  2. Wählen Sie die Bearbeitungsgeschwindigkeit (Normal, Schnell oder Super-Schnell).
  3. Überprüfen Sie den Antrag vor der Einreichung.
  4. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Reisepass-Scan: Vollständige Seite, klar lesbare Schrift, keine Schatten
    • Foto: Neutraler Hintergrund, vollständiges Gesicht sichtbar
  5. Zahlung online einreichen.
  6. Bestätigung per E-Mail erhalten.
  7. Nach Genehmigung das eVisum herunterladen und sowohl gedruckte als auch digitale Kopien während der Reise mitführen.

Genauigkeit in der Anfangsphase reduziert die Wahrscheinlichkeit von Prüfungsverzögerungen.

Einreise und Verwendung

  • Das eVisum muss bei der Ankunft in Laos vorgelegt werden.
  • Der im Antrag verwendete Reisepass muss derselbe Reisepass sein, der während der Reise mitgeführt wird.
  • Das eVisum unterliegt weiterhin der Einwanderungskontrolle am Einreiseort.
  • Die Einreisegenehmigung wird von den Grenzbehörden bestimmt.

Vorbereitungsüberlegungen

Anforderung

Grund

Reisepass gültig für mindestens 6 Monate ab Einreisedatum

Erforderlich für die Einreise

Namen und Reisepassnummern müssen genau übereinstimmen

Erforderlich für die Datenverifikation

Klare gescannte Dokumente

Verhindert erneute Einreichungsanfragen

Vor der geplanten Reise beantragen

Vermeidet Verzögerungen durch hohes Aufkommen

Gedruckte und digitale eVisum-Kopien mitführen

Unterstützt die Verifizierung an Kontrollpunkten

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Regierungsgebühr deckt die offizielle Bearbeitung ab, und die Servicegebühr deckt Antragsunterstützung und Verifikation ab.

Nein. Schnell- und Super-Schnell-Optionen beeinflussen die Prüfungsgeschwindigkeit, nicht das Ergebnis. Die Genehmigung unterliegt weiterhin der Berechtigung und Dokumentengenauigkeit.

Nur wenn der Antrag noch nicht in die Prüfung eingegangen ist.

Ja. Jeder Reisende muss eine individuelle Genehmigung haben.

Ja. Grenzbehörden können verlangen, eine gedruckte Kopie zusätzlich zur digitalen Datei zu sehen.


Inhaltlicher Haftungsausschluss: Obwohl diese Informationen zuletzt im November 2025 aktualisiert wurden, empfehlen wir dringend, alle Reisedetails bei den entsprechenden Regierungsbehörden, Botschaften und Fluggesellschaften zu bestätigen.

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